Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Nach der Erstberatung wird es Ihnen sicherlich besser gehen.
Mein Leistungsversprechen: Ich unternehme alles, um eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.
Dies gelingt in der Regel dadurch, dass mit einer durchdachten Begründung die Einstellung des Verfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft angeregt wird. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass das Ermittlungsverfahren möglichst keine Auswirkungen auf Ihr Privatleben und auf Ihre gegenwärtige und zukünftige berufliche Situation hat.
Mein Leitsatz: "Es reicht nicht, den Erwartungen des Mandanten zu entsprechen, man muss sie übertreffen!"
Wichtig: Empfehlenswert ist es, möglichst frühzeitig die Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen und keinesfalls vorher eine Aussage zu tätigen. Dies gilt erst recht, wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben. Für die Strafverfolgungsbehörden ist das frühzeitige Einschalten eines Verteidigers durch einen Beschuldigten der Normalfall.
Sicherheit gibt es für Sie auch bei dem Thema Anwaltsvergütung. Im Rahmen einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung kostet die außergerichtliche Strafverteidigung eine feste Pauschalgebühr.
Blog: "Gut zu Wissen".
Dirk Rebien
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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