Strafverteidigung 

 

Jede gute Strafverteidigung beginnt mit einem vertrauensvollen Vier-Augen-Gespräch in der Kanzlei. In diesem Gespräch wird das Ziel einer Verteidigung besprochen und der Kostenrahmen abgesteckt.

 

Nach dem ersten Gespräch mache ich mich an die Arbeit.

 

Zunächst wird Akteneinsicht beantragt. Letztendlich bestimmt der Akteninhalt Möglichkeiten und Grenzen der Strafverteidigung. Sobald ich die Akte durchgearbeitet habe, sende ich Ihnen diese auf Wunsch als verschlüsselte PDF-Datei zu und vereinbare mit Ihnen einen Besprechungstermin. In einem weiteren Gespräch in der Kanzlei wird dann der Akteninhalt besprochen und die Verteidigungsstrategie festgelegt.

 

Mit mir werden Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite haben, der Ihre Interessen kompromisslos vertritt.

 

 

 

 

Grundsätze meiner Arbeit:

 

 

Kompromisslose Interessensvertretung

 

Ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen mit Nachdruck und Professionalität.

 

Vertraulichkeit

 

Als Rechtsanwalt unterliege ich der anwaltlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Dritten gegenüber (auch Gerichte und Staatsanwaltschaften) keine Auskünfte erteilt werden, wenn es nicht Ihren Interessen dient. Alle Mitarbeiter sind ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Kostentransparenz

 

Es besteht absolute Kostentransparenz. Sprechen Sie mich gleich zu Beginn des Gespräches auf die Kosten an.